Fachleistungsstunden für einfache Assistenz (ehem. Wohnassistenz WA)

Das Betreuungsangebot richtet sich an volljährige Menschen mit einer geistigen und oder körperlichen Behinderung, die in ihrem eigenen Wohnraum leben und Unterstützung bei ihrer weitestgehend selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung benötigen.

Ziel ist es, die geistigen und seelischen Ressourcen der behinderten Menschen zu stärken, sie weiter zu entwickeln und für das selbstständige Leben einzusetzen. Dabei stehen die konsequente Förderung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung sowie die Verselbständigung der zu betreuenden Person im Mittelpunkt. Dem jeweiligen Hilfebedarf entsprechend, erhalten die zu betreuenden Personen professionelle Betreuung in verschiedenen Lebensbereichen.

Die unterstützenden und begleitenden pädagogischen Maßnahmen verfolgen, neben der gemeinsamen Erarbeitung einer sicheren Haushalts- und Alltagsbewältigung, das Ziel, jedem betreuten Menschen ein höchstmögliches Maß an psychosozialer Stabilität zu vermitteln beziehungsweise diese zu erhalten, sodass dieser zu einer absolut selbstverantwortlichen Lebensgestaltung befähigt wird.

Ferner soll die Betreuung durch Anregungen und Impulse zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zur Erweiterung des Aktionsradius, des Erlebnisrepertoires und einer vielfältigen Freizeitgestaltung beitragen.

Im Rahmen der Betreuung setzt sich die zu betreuende Person mit folgenden Themen auseinander:

  • Haushaltsführung
  • Alltagsbewältigung
  • Gesundheitsführsorge
  • Verwaltung, Finanzen, Behörde
  • Freizeitgestaltung
  • Soziale Kontakte und Netzwerke

Das sollten sie noch wissen:

  • Die Betreuungstermine finden regelmäßig statt. Sie sind verbindlich und sicher.
  • Die Betreuungszeiten werden individuell mit Ihnen abgesprochen. Termine können an jedem Tag in der Woche stattfinden. In der Regel am Nachmittag.
  • Die Betreuung findet zu Hause, an einem anderen Ort oder in Verbindung mit Gruppenangeboten statt.
  • Dieses Angebot ist eine unbefristete Leistung.
  • Nachdem die Vermögensverhältnisse geprüft sind, wird die Leistung vom Fachamt für Eingliederungshilfe bezahlt.