Qualifizierte Pädagogische Assistenz – PBA (ehem. PBW)

Dieses Angebot gilt für Menschen mit Behinderung, die einen gewissen Grad an Selbstständigkeit und Stabilität erworben haben und nun das Leben im eigenen Wohnraum erproben möchten. Im Zentrum steht die größtmögliche Verselbstständigung, individuelle Förderung und kontinuierliche Persönlichkeitsentwicklung der zu betreuenden Person. Die „Qualifizierte pädagogische Assistenz“ stellt ein zielorientiertes Betreuungsangebot dar, welches junge Menschen mit Behinderung für das Leben im eigenen Wohnraum befähigen soll. Diese, den individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechende, Betreuungsform bietet eine verlässliche und realistische Vorbereitung sowie das zweckgerichtete Einüben lebenspraktischer Tätigkeiten, wie zum Beispiel:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Wäsche- und Zimmerpflege
  • Umgang mit Geld
  • Zeiteinteilung
  • Freizeitgestaltung
  • Gesundheitsfürsorge und
  • Hygiene und Körperpflege

Darüber hinaus stehen wir der zu betreuenden Person für alle Fragen rund um das Thema Wohnen mit Rat und Tat zur Seite. Einige Beispiele für Fragen, die wir gemeinsam errörtern und abwägen sind zum Beispiel

  • Welche Aspekte muss ich bei der Wohnungssuche beachten?
  • Wie organisiere ich meinen Umzug?
  • Wie möchte ich meine Wohnung einrichten?
  • Was für Angebote/Möglichkeiten sind für mich in meiner neuen, näheren Umgebung wichtig?

Die lebenspraktische Betreuung erfolgt beratend, begleitend, stellvertretend und lösungsorientiert - mit einem Wort: handfest.

Das sollten sie noch wissen:

  • Die Betreuungstermine finden regelmäßig statt. Sie sind verbindlich und sicher.
  • Die Betreuungszeiten werden individuell mit Ihnen abgesprochen. Termine können an jedem Tag in der Woche stattfinden. In der Regel am Nachmittag.
  • Die Betreuung findet zu Hause, an einem anderen Ort oder in Verbindung mit Gruppenangeboten statt
  • Dieses Betreuungsangebot ist in der Regel auf zwei Jahre befristet.
  • Nachdem die Vermögensverhältnisse geprüft sind, wird die Leistung vom Fachamt für Eingliederungshilfe bezahlt.